ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der
BLUEFISH EVENTS GmbH
Sebastianallee 7
76689 Karlsdorf-Neuthard
Stand 10.05.2016
1.0 Geltungsbereich
1.0.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BLUEFISH EVENTS GmbH und dem Auftraggeber zur Verwirklichung einer Veranstaltung gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss der Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers. Das gilt auch für alle weiteren Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf.
1.0.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Veranstalters / Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die BLUEFISH EVENTS GmbH. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Veranstalters / Auftraggebers, auf die in Formularen oder in eigenen Dateien, auf Rechnern, Webseiten oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
1.0.3. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung aus dem Auftrag durch den Auftraggeber werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt. Der Auftraggeber kann nach Erteilung des Auftrages angemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Auftraggeber gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die die BLUEFISH EVENTS GmbH nicht einsteht.
1.0.4. Es ist der BLUEFISH EVENTS GmbH gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang tritt die BLUEFISH EVENTS GmbH E&M gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen der BLUEFISH EVENTS GmbH und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch die BLUEFISH EVENTS GmbH erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Auftraggebers mit eventuellen Dritten unter Ausschluss der BLUEFISH EVENTS GmbH ist nicht vorgesehen.
1.0.5. Die Durchführung der Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und der BLUEFISH EVENTS GmbH. Die BLUEFISH EVENTS GmbH wird den Auftraggeber über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leistungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.
1.0.6. Die Angebote der BLUEFISH EVENTS GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch eine Unterzeichnung eines verbindlichen, durch den Auftraggeber nicht veränderten Angebotes und rechtzeitigem Eintreffen bei der BLUEFISH EVENTS GmbH (innerhalb der Gültigkeitsfrist) zustande. Ein Vertrag kommt ebenfalls durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch die BLUEFISH EVENTS GmbH bzw. Beginn der Serviceleistungen zustande.
1.0.7. Angebote, Konzeptionen, Materialaufstellungen, technische Skizzen, Pläne und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Weitergabe an Dritte wird nur mit schriftlichem Einverständnis der BLUEFISH EVENTS GmbH gestattet, Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
1.0.8. Lädt der Auftraggeber die BLUEFISH EVENTS GmbH zur Erstellung eines Angebots (Präsentation) ein und erfolgt die Vergabe des Auftrages nicht an die BLUEFISH EVENTS GmbH, ist die BLUEFISH EVENTS GmbH berechtigt, für ihre Leistung ein angemessenes Honorar zu verrechnen. In jedem Fall bleibt die erbrachte Konzeption das geistige Eigentum der BLUEFISH EVENTS GmbH. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt diese ohne Beauftragung für die angefragte oder andere Veranstaltungen zu verwenden.
1.0.9. Der Leistungsumfang der BLUEFISH EVENTS GmbH, unserer vertraglichen Leistungen und unserer Vergütung ergibt sich aus der Vereinbarung auf der Basis unseres schriftlichen Angebots. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und müssen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
1.0.10. Die Auswahl der von der BLUEFISH EVENTS GmbH vorgeschlagenen Veranstaltungsorte, Künstler, Lieferanten und Subunternehmer erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Auftraggeber. Wünscht der Auftraggeber, dass die BLUEFISH EVENTS GmbH in seinem Namen und auf seine Rechnung Dritten gegenüber rechtlich wirksame Erklärungen abgeben sollen, wird die BLUEFISH EVENTS GmbH das erst dann tun, wenn uns der Auftraggeber ausdrücklich schriftlich beauftragt und uns eine entsprechende schriftliche Vollmacht im Original übergeben hat. Dies trifft insbesondere auf Erklärungen gegenüber Behörden und den Abschluss von Verträgen über Veranstaltungsorte, Künstlern, Lieferanten, Subunternehmern oder Gastronomiebetrieben zu.
1.0.11 Wird zwischen den Parteien anlässlich einer Open Air-Veranstaltung vereinbart, dass die BLUEFISH EVENTS GmbH die Funktionen der Mietsache überwacht, hat die BLUEFISH EVENTS GmbH insbesondere folgende Rechte:
- a) Die BLUEFISH EVENTS GmbH kann die Anlage außer Betrieb setzen oder ggf. abbauen,
wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder für die körperliche
Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht. - b) Die BLUEFISH EVENTS GmbH kann die Anlage abschalten oder abbauen, wenn Krawall oder
Aufruhr die Anlage gefährden. - c) Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage außer Betrieb gesetzt oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadenansprüche irgendwelcher Art gegen die BLUEFISH EVENTS GmbH herzuleiten. Soweit behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung einer Open Air-Veranstaltung erforderlich sind, holt der Auftraggeber auf seine Kosten diese Genehmigung ein. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine behördliche Genehmigung nicht vorliegt, haftet der Auftraggeber allein.
1.0.12. Die BLUEFISH EVENTS GmbH hat Verhandlungs-, Abschluss- und Inkassovollmacht für den Auftraggeber und darf für ihn Verträge (z. B. Location, Catering, Technik, Sponsoring, Werbung) abschließen und die vereinbarten Gelder für ihn treuhänderisch vereinnahmen.
1.0.13. Die BLUEFISH EVENTS GmbH darf Arbeitsergebnisse in Auszügen sowie Name und Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken verwenden.
2.0 Nebenabreden
2.0.1 Angebote, Kostenvoranschläge und Pläne dürfen ohne Zustimmung der BLUEFISH EVENTS GmbH nicht an Dritte weiter gegeben werden. Sollte eine oder mehrere der in diesen AGB enthaltenen Klauseln rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
2.0.2. Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
3.0 Angebote und Vertragsabschluss
Der Auftraggeber erhält von der BLUEFISH EVENTS GmbH ein (auf Grundlage der geführten Vorgespräche erstelltes) schriftliches Angebot. Dieses Angebot enthält Inhalt, Umfang, sowie Kosten von Lieferung und Leistung. Die BLUEFISH EVENTS GmbH sieht sich 14 Tage ab Zugang des Angebotes beim Auftraggeber an dieses gebunden. Der Vertrag zwischen der BLUEFISH EVENTS GmbH und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag unterzeichnet und der unterzeichnete Auftrag an die BLUEFISH EVENTS GmbH innerhalb der 14-tägigen Frist zugegangen ist. Die BLUEFISH EVENTS GmbH verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Zur Erbringung der Leistungen kommen professionelle Lieferanten und fachlich qualifiziertes Personal zum Einsatz. Die BLUEFISH EVENTS GmbH behält sich vor, Dienstleistungen im Unterauftrag durchführen zu lassen. Diese unterliegen den vereinbarten Regelungen. Alle Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen bedürfen der Schriftform. Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der BLUEFISH EVENTS GmbH sind unverbindlich. Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn die BLUEFISH EVENTS GmbH E&M nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widerspricht. Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die BLUEFISH EVENTS GmbH für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit werden vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
3.1. Preise
Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit. Die BLUEFISH EVENTS GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von der BLUEFISH EVENTS GmbH. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- und fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von der BLUEFISH EVENTS GmbH in Rechnung gestellt
4.0 Leistungsumfänge
4.0.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
4.0.2. Der Auftraggeber hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Auftraggeber.
4.0.3. Die Verpflegung durch Essen und Trinken des Personals, Lieferanten und insbesondere von Künstlern ist in einem üblichen Rahmen durch den Auftraggeber sicherzustellen. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so sind wir berechtigt die entsprechenden Kosten zu berechnen und eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag zu berechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftraggeber kann gegenüber unseren Zahlungsforderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der BLUEFISH EVENTS GmbH anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
4.0.4. Wenn nicht anders vereinbart werden Fahrtkosten vom Auftraggeber übernommen.
4.0.5. Wird für das Personal ein pauschaler Tagessatz festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatzes zzgl. eines Überstundenzuschlags veranschlagt.
4.0.6. Der Auftraggeber hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal der BLUEFISH EVENTS GmbH oder beauftragten Sub-Unternehmen übernehmen diese Überwachung ausdrücklich nicht.
4.0.7. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung über die dem Sub-Unternehmen oder der BLUEFISH EVENTS GmbH zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Auftraggeber durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichender Belastbarkeit haftet der Auftraggeber.
4.0.8. Der Auftraggeber stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
4.0.9. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
4.0.10. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort der BLUEFISH EVENTS GmbH, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).
4.1 Vermittlungsleistungen
4.1.1. Die BLUEFISH EVENTS GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
4.1.2. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die BLUEFISH EVENTS GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
4.1.3. Soweit die BLUEFISH EVENTS GmbH als Vermittler von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von der BLUEFISH EVENTS GmbH hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die BLUEFISH EVENTS GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der BLUEFISH EVENTS GmbH vermittelt worden. Die BLUEFISH EVENTS GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision in der Mindesthöhe von 15 % vom jeweiligen Nettoauftragswert – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an die BLUEFISH EVENTS GmbH gezahlt hätte.
4.1.4. Ist die BLUEFISH EVENTS GmbH im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
5.0 Mietgegenstand und Mietbedingungen
5.0.1. Mietgegenstand / Leistungen
5.0.1.1. Die folgenden allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil sowohl aller Mietverträge als auch Mietangebote der BLUEFISH EVENTS GmbH und finden in ihrer jeweils gültigen Form ebenso für alle künftigen Verträge mit der BLUEFISH EVENTS GmbH Anwendung. Der Vertragspartner der BLUEFISH EVENTS GmbH wird im nachfolgenden „Auftraggeber“ genannt. Von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung der BLUEFISH EVENTS GmbH. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich widersprochen.
5.0.1.2. Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und technische Anlagen, Zelte, Räume, Gebäude, Dekorationsmaterial, Equipment, Mobiliar, Pflanzen, Tischschmuck, Accessoires (nachfolgend bezeichnet als „Mietgegenstand“ oder „Mietgegenstände“) zur Miete, oder Beauftragungen für sämtliche Dienstleistungen und Vermittlungsleistungen der BLUEFISH EVENTS GmbH sowie sämtliche Arbeiten als Techniker und/oder andere Serviceleistungen.
5.0.1.3. Die BLUEFISH EVENTS GmbH behält sich das Recht vor, die dort genannten Mietgegenstände durch funktionsgleiche, andere Mietgegenstände zu ersetzen.
5.0.1.4 Für die Überlassung von Mietzelten gelten ergänzend die nachstehenden besonderen Bedingungen: Soweit für die Erstellung und die Benutzung der Zelte behördliche Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) erforderlich sind, sind diese vom Auftraggeber zu veranlassen. Alle behördlichen Auflagen bei der Gebrauchsabnahme hinsichtlich der Zelte sind vom Auftraggeber zu vertreten und zu erfüllen. Sämtliche Abgaben und Gebühren trägt der Auftraggeber.
5.0.1.5. Werden diese Verpflichtungen des Auftraggeber nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich Frist angemessen, sofern wir oder ein Subunternehmer die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Der Montagetermin gilt als eingehalten, wenn dem Auftraggeber bis zu seinem Ablauf die Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangen ist, es sei denn, dass sich der Versand aus von uns oder dem Subunternehmer zu vertretenden Gründen verzögert. Die Einholung behördlicher Erlaubnisse ist Sache des Auftraggebers, deren Erteilung oder Wegfall bleiben auf den Vertrag ohne Einfluss. Insbesondere besteht der Vergütungsanspruch nach Maßgabe der Ziff. 3.1.
5.0.1.6. Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (auch bei unseren Lieferanten) befreien die BLUEFISH EVENTS GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von unseren Leistungsverpflichtungen. Die Leistungsfristen verlängern sich angemessen. Soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäfts nachhaltig unwirtschaftlich machen, den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf die BLUEFISH EVENTS GmbH erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der BLUEFISH EVENTS GmbH das Recht zu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Auf die genannten Leistungshindernisse können wir uns nur berufen und von dem Rücktrittsrecht können wir nur dann Gebrauch machen, wenn wir den Auftraggeber auf derartige Hindernisse unverzüglich hingewiesen haben und der Rücktritt ohne schuldhaftes Zögern nach Erkenntnis der Auswirkungen der höheren Gewalt erklärt wird.
5.0.1.7. Die Vermietung einer Zeltanlage erfolgt ohne Notausgangsbeschilderung und Feuerlöscher, da diese ggf. mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde individuell abgestimmt werden müssen und deshalb bauseits durch den Auftraggeber zu stellen sind.
5.0.1.8. Wir gehen bei Überlassung der Mietsache davon aus, dass der Auftraggeber über ein ebenes, gut verdichtetes, für die Aufstellung der Zelte geeignetes Gelände verfügt und der Aufstellort mit den Fahrzeugen für den Zelttransport problemlos direkt angefahren werden kann.
5.0.1.9. Der Auftraggeber trägt das Baugrundrisiko.
5.0.1.10. Der Auftraggeber gewährleistet – auf seine Kosten – die ordnungsgemäße Befahrbarkeit der Baustelle mit Lkw nebst Anhänger sowie ihre Eignung für Montage und Nutzung des Mietgegenstandes.
5.0.1.11. Soweit nach unserem Ermessen oder das eines Subunternehmers die Hinzuziehung eines Richtmeisters und Hilfspersonal des Auftraggebers erforderlich ist, hat der Auftraggeber die Kosten zu tragen und die Helfer gegebenenfalls bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
5.0.1.12. Soweit Arbeiten zum Ausgleich ungünstiger Platzverhältnisse (z.B. Entfernung Abladeort zu Aufstellort, Gefälle, Tragfähigkeit des Untergrundes, seitliche Verkleidung des Fußbodenunterbaus) erforderlich werden, ist die BLUEFISH EVENTS GmbH grundsätzlich bereit, diese im Rahmen des Möglichen gegen gesonderte Vergütung durchzuführen. Die Anordnung der Zeltanlage, Zufahrtsmöglichkeiten oder Versorgungsleitungen im Grund, sind bei einer Ortsbegehung vor Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber eindeutig anzuzeigen. Ein Erdleitungsplan ist vom Auftraggeber spätestens zwei Tage vorher zu stellen. Sollten wider Erwarten diverse Kabelleitungen und Rohre im Erdreich verlegt sein und bei der Montage der Zelthalle beschädigt werden, stellt uns der Auftraggeber von jeder Haftung frei. Für Flurschäden, die während des An- und Abtransportes bzw. während der Auf- und Abbauphase der Zeltanlage (z.B. durch Verankerung), auf Wegen, Rasenflächen, an Bäumen oder sonstigem Untergrund entstehen, übernimmt die BLUEFISH EVENTS GmbH keine Haftung. Der Auftraggeber stellt die BLUEFISH EVENTS GmbH von jeder Haftung gegenüber dem jeweiligen Eigentümer der Grundstücke frei. Bei aufkommendem Sturm sind alle Vorhänge sofort zu schließen.
5.0.2 Gebrauch der Mietsache
5.0.2.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlung des Vermieters ist zu befolgen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er oder ein von ihm Beauftragter mit dem ordnungsgemäßem Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein. Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.)
5.0.2.2. Sofern der Auftraggeber kein Servicepersonal gebucht hat, hat dieser alle notwendigen Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen fachgerecht und auf seine Kosten vorzunehmen.
5.0.2.3. Der Auftraggeber des Werkes hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig beginnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Vor Beginn der Arbeiten hat er der BLUEFISH EVENTS GmbH als Generalunternehmer die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasser und ähnlicher Anlagen zu machen, insbesondere hat er der BLUEFISH EVENTS GmbH die zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften bekannt zu geben. Des Weiteren hat der Auftraggeber für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Werden durch Umstände, die die BLUEFISH EVENTS GmbH nicht zu vertreten hat, Arbeiten unterbrochen (z.B. Umstände, die infolge von Stromausfall, -unterbrechungen oder -schwankungen eintreten) so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Auftraggeber über. Für fehlerhafte Arbeiten von beigestelltem Personal haftet die BLUEFISH EVENTS GmbH nicht, wenn er nachweist, dass er weder fehlerhafte Anweisungen gegeben hat, noch seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
5.0.2.4. Die vermieteten Mietgegenstände sind und bleiben Eigentum des jeweiligen Vermieters. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht erlaubt. Der Auftraggeber hat die Mietsache in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden.
5.0.2.5. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Auftraggeber ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
5.0.2.6. Der Verkauf sowie die Verpfändung der Mietsachen sind untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist die BLUEFISH EVENTS GmbH unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Auftraggeber.
5.0.3. Mietzeit und Mietgebühren
5.0.3.1. Die Mietzeit wird in der Regel nach Tagen berechnet. Diese kann allerdings je nach Lieferant unterschiedlich sein. Maßgebend sind hier die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lieferanten. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager des Lieferanten und endet bis zum im Auftrag oder Lieferschein vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager.
5.0.3.2. Die im jeweiligen Mietangebot, Mietvertrag oder Auftragsbestätigung angegebene Mietgebühr ist verbindlich und unabhängig davon zu bezahlen, ganz gleich, ob der Mietgegenstand tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe der aufgeführten Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.
5.0.3.3. Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben rein netto zzgl. MwSt. ab Lager des Vermieters, sowie zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher Abgaben, insbesondere Verpackungs- und Transportkosten, Versicherungsprämien und Montagekosten.
5.0.4. Transport/Verpackung
5.0.4.1. Der Versand/ Transport der (Liefer-) Gegenstände erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers auf dem vom Sub-Unternehmen oder BLUEFISH,EVENTS gewählten Versandweg, es sei denn, der Auftraggeber schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt BLUEFISH.EVENTS den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellsten Weg. Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat, ist die BLUEFISH EVENTS GmbH berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Die Kosten einer auf Wunsch des Auftraggebers abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten.
5.0.4.2. Transportschäden sind der BLUEFISH EVENTS GmbH unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten. Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung der BLUEFISH EVENTS GmbH erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von der BLUEFISH EVENTS GmbH genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers. Der von der BLUEFISH EVENTS GmbH unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers.
5.0.5 Gefahrenübergang
5.0.5.1. Der Gefahrenübergang tritt ab Lager der BLUEFISH EVENTS GmbH oder des jeweiligen Lieferanten ein, auch wenn der Transport durch den Vermieter oder der BLUEFISH EVENTS GmbH erfolgt. Verwendet die BLUEFISH EVENTS GmbH eigene Transportmittel oder hat die BLUEFISH EVENTS GmbH auch die Aufstellung oder Montage des Mietgegenstandes übernommen, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Mietgegenstand auf der Baustelle von dem Transportmittel abgeladen worden ist. Die Gefahr und Kostentragungspflicht des Auftraggebers endet mit der Rückkunft des Mietgegenstandes im jeweiligen Lager.
5.0.5.2. Der Auftraggeber bestätigt mit der Übernahme der aufgeführten deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör ist beigepackt. Der Auftraggeber hat Gelegenheit dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen.
5.0.5.3. Ist ein Mangel bei Übergabe nicht zu erkennen oder zeigt sich ein Mangel erst später, so hat der Auftraggeber der BLUEFISH EVENTS GmbH dies unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt der Zustand der Mietgegenstände als mangelfrei.
5.0.6. Lieferung
5.0.6.1. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Miettermins aus Umständen, die die BLUEFISH EVENTS GmbH oder der Auftraggeber zu vertreten haben, unmöglich, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
5.0.6.2. Teillieferungen und Teilleistungserbringungen sind gestattet.
5.0.6.3. Unvorhergesehene, vom Sub-Vermieter oder der BLUEFISH EVENTS GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei der BLUEFISH EVENTS GmbH oder des jeweiligen Sub-Vermieters, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc. berechtigen die BLUEFISH EVENTS GmbH, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
5.0.7. Rückgabe der Mietsache
5.0.7.1. Der Auftraggeber hat die Mietsache nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an die BLUEFISH EVENTS GmbH, bzw. dem beauftragten Lieferanten zurückzugeben.
5.0.7.2. Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und im sauberen Zustand zurückzugeben. Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör.
5.0.7.3. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte beim Lieferanten oder der BLUEFISH EVENTS GmbH E&M über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Maßgebend ist hier die aktuelle Preisliste der BLUEFISH EVENTS GmbH sowie des jeweiligen Sub-Vermieters. Bei verspäteter Rückgabe hat der Auftraggeber die BLUEFISH EVENTS GmbH bzw. dem jeweiligen Lieferanten darüber hinaus jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
5.0.7.4. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Auftraggeber unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche an die BLUEFISH EVENTS GmbH für die Zeit, die für die Instandhaltung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
5.0.7.5. Verzichtet der Auftraggeber auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die von der BLUEFISH EVENTS GmbH erstellte Bestandsaufnahme an.
5.0.7.6. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt die BLUEFISH EVENTS GmbH oder der Lieferant nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. Die BLUEFISH EVENTS GmbH oder der Lieferant behalten sich eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Werktagen vor.
5.0.7.7. Wenn nichts anderes vereinbart, erfolgen die Anlieferung und der Abtransport aller Mietsachen und Gegenstände, insbesondere der kompletten Zeltanlagen und des Zubehörs zu den von der BLUEFISH EVENTS GmbH festgesetzten und verbindlichen Terminen. Das gilt auch bei vereinbarter Selbstabholung und Rücklieferung durch den Auftraggeber. Die von der BLUEFISH EVENTS GmbH an den Auftraggeber mitgeteilten Montage- und Transporttermine gelten auch hinsichtlich der Mietzeit als Bestandteil des Mietvertrages.
6.0 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.0.1. Pflichten und Haftung des Auftraggebers
6.0.1.1. Der Auftraggeber haftet während der Vertragsdauer für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Personenschäden, Feuer- und Wasserschäden, fehlerhafte Stromversorgung, Witterung, Verschmutzung u.a.) die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn – auch ohne eigenes Verschulden -, seine Gäste oder Dritte entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
6.0.1.2. Die BLUEFISH EVENTS GmbH tritt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, nicht als Veranstalter auf. Der Auftraggeber übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
6.0.1.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.
6.0.1.4. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 20. September 2002 einzuhalten.
6.0.1.5. Im Falle eines Totalschadens oder Abhandenkommens hat der Auftraggeber ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er persönlich den Schadensfall zu vertreten hat.
6.0.1.6. Sollten die überlassenen Gegenstände oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und die BLUEFISH EVENTS GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
6.0.1.7. Bei der Rückgabe defekte Gegenstände werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis berechnet.
6.0.1.8. Alle Schäden, die während der Vertragsdauer an den überlassenen Gegenständen und Mietsachen, gehen zu Lasten des Bestellers. Für Beschädigungen der überlassenen Gegenstände und Mietsachen, für Diebstahl, für die Zelte bei Sturm und für eingebrachte Gegenstände besteht keine Versicherung. Der Auftraggeber hat hierfür das Risiko voll zu tragen.
6.0.1.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das allgemein mit den überlassenen Gegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
6.0.1.10. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Behördenauflagen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die vorgenannten Punkte können durch eine rechtzeitige und schriftliche Beauftragung des Auftraggebers und in Abstimmung mit der BLUEFISH EVENTS GmbH als Dienstleistung beauftragt werden.
6.0.1.11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen oder Neuigkeiten, die für die Eventberatung, -konzeption, -planung, -organisation, -betreuung oder -nachbereitung von Bedeutung sind, unverzüglich mitzuteilen. Soweit Eventdienstleister im vertragsgegenständlichen Bereich an den Auftraggeber direkt herantreten, ist er verpflichtet, diese an die BLUEFISH EVENTS GmbH zu verweisen und ihr die weiteren Vertrags- und Organisationsverhandlungen zu überlassen.
6.0.1.12. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur sorgfältigen Erfüllung der Verträge, die die BLUEFISH EVENTS GmbH in seinem Namen abgeschlossen hat.
6.0.1.13. Der Auftraggeber stellt der Agentur zur Erfüllung der vereinbarten Agenturleistungen das notwendige Werbematerial, Firmenlogo, Veranstaltungslogo, Fotos, Videos, Presseveröffentlichung u. ä. zur Verfügung und erteilt auf Wunsch weitere Informationen über die durchzuführende Veranstaltung und den genauen Programminhalt.
6.0.1.14. Der Auftraggeber sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Die BLUEFISH EVENTS GmbH weist darauf hin, dass der Betreiber einer Veranstaltungsstätte gemäß der Versammlungsstättenverordnung einen entsprechend qualifizierten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik zu beauftragen hat. Dieser wird nicht automatisch durch die BLUEFISH EVENTS GmbH gestellt, auch wenn die BLUEFISH EVENTS GmbH Servicepersonal einsetzt.
6.0.1.15. Tritt der Auftraggeber von dem Vertrag zurück oder verweigert er aus einem anderen Grund die Annahme der Leistung der BLUEFISH EVENTS GmbH, hat der Auftraggeber Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Nutzung nach folgenden Bestimmungen zu zahlen. Im Folgenden wird unter Auftragsvolumen 100% der geschuldeten Leistungen des Auftraggebers verstanden, das sich zusammensetzt aus dem Mietzins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistungen von durch der BLUEFISH EVENTS GmbH beauftragten Sub-Unternehmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Berechnung der nachfolgenden Fristen richtet sich nach dem Vertragstermin der Parteien und gilt für die mietvertraglichen Verpflichtungen. Der Auftraggeber hat danach bei einem Rücktritt folgende Rücktrittsbeträge zu entrichten:
- Absage der Anmietung nach Vertragsabschluss, aber mehr als 4 Wochen vor Mietbeginn
= 25% des Auftragsvolumens - Absage der Anmietung nach Vertragsabschluss, aber weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn
= 50% des Auftragsvolumens - Absage der Anmietung innerhalb der verbleibenden 2 Wochen vor Mietbeginn
= 90% des Auftragsvolumens
Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Auftraggeber Schadenersatz in Höhe von 90% des Auftragvolumens. Die BLUEFISH EVENTS GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber nach Fälligkeit eine kurze Nachfrist zu setzen und bei fruchtlosem Ablauf die Mietsache anderweitig zu vermieten.
6.0.2. Abnahme / Gefahrübergang
Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung der Agentur zu dem von dieser genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für Planungsleistungen, die mit deren Zugang beim Auftraggeber als fertiggestellt und abnahmefähig gelten. Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigten, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme. Kann die BLUEFISH EVENTS GmbH die Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Auftraggeber über. Die Leistung der BLUEFISH EVENTS GmbH gilt dann als erfüllt.
6.0.3. Pflichten und Haftung des Auftraggebers bei Serviceleistungen
6.0.3.1. Sollte der Vertrag Serviceleistungen wie z.B. Aufbau, Techniker und/oder anderes Personal, Abbau, Anlieferung etc. beinhalten, gelten darüber hinaus folgende Vereinbarungen:
6.0.3.2. Der Auftraggeber hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweils notwendige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallende Kosten, auch wenn sie unverlangt vom Vermieter ausgelegt werden, trägt der Auftraggeber.
6.0.3.3. Die Verpflegung durch Essen und Trinken des Personals, Lieferanten und insbesondere von Künstlern ist in einem üblichen Rahmen durch den Auftraggeber sicherzustellen. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so sind wir berechtigt die entsprechenden Kosten zu berechnen und eine Verpflegungspauschale von 25,- EUR pro Person und Tag zu berechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftraggeber kann gegenüber unseren Zahlungsforderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der BLUEFISH EVENTS GmbH anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.
6.0.3.4. Wenn nicht anders vereinbart werden Fahrtkosten vom Auftraggeber übernommen.
6.0.3.5. Wird für das Personal ein pauschaler Tagessatz festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum bis max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit 1/10 des Tagessatzes zzgl. eines Überstundenzuschlags veranschlagt.
6.0.3.6. Der Auftraggeber hat während des kompletten Zeitraumes die Überwachung und Sicherung des Mietmaterials und des Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für die Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten, nutzungsfreie Zeiten und nachts. Das Personal der BLUEFISH EVENTS GmbH oder beauftragten Sub-Unternehmen übernehmen diese Überwachung ausdrücklich nicht.
6.0.3.7. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung über die dem Sub-Unternehmen oder die der BLUEFISH EVENTS GmbH zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Auftraggeber durch Dritte zugewiesen wurden. Für eventuelle Schäden durch unzureichender Belastbarkeit haftet der Auftraggeber.
6.0.3.8. Der Auftraggeber stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
6.0.3.9. Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den örtlichen Begebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen der Leitung des Veranstaltungsortes. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.
6.0.3.10. Erfolgen Serviceleistungen außerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort der BLUEFISH EVENTS GmbH, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten für jede Person zu stellen (Einzelzimmer).
6.0.3.11. Für die Bewerbung der Leistungen der BLUEFISH EVENTS GmbH sind vom Auftraggeber ausschließlich die zur Verfügung gestellten Werbevorlagen zu verwenden. Sofern die Werbevorlagen verändert werden, bedarf es ausdrücklich der schriftlichen Freigabe vor Verwendung des Auftraggebers der BLUEFISH EVENTS GmbH. Die von der BLUEFISH EVENTS GmbH im Angebot/Vertrag formulierten Eventinhalte sind nur Formulierungen, die die stattfindenden Aktionen beschreiben sollen und dienen nicht als Textvorlage für die Bewerbung.
6.0.4. Besondere Vertragspflichten
Unbeschadet seiner sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hat der Auftraggeber die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und dürfen ausschließlich von kundigem oder unterwiesenem Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Bei vertragswidrigen und zweckfremden Gebrauch kommt es automatisch zur Kündigung und Vertragsbeendigung. Es sind die Bedienungs- und Aufbauanleitungen anzuwenden.
- a) für die sofortige Räumung der Dächer von etwaigen Schneelasten zu sorgen,
b) auch in sonstigen Fällen höherer Gewalt alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und
c) uns unverzüglich zu unterrichten, falls ein Dritter Rechte an dem Vertragsgegenstand geltend macht.
6.0.5. Endreinigung
Eine Endreinigung des Veranstaltungsortes sowie die Entsorgung des angefallenen Unrats hat der Auftraggeber zu veranlassen. Der Auftraggeber hat für die Auf- und Abbauphase rechtzeitig für freie Zufahrten und ein geräumtes Aufbaugelände zu sorgen. Wartezeiten und sonstige Aufwendungen, die durch ein nicht geräumtes (z.B. Schnee) oder blockiertes Gelände (z.B. geparkte PKW) entstehen, werden von uns berechnet. Sämtliches Leergut und Transportmaterial, wie z.B. Packkisten, Gitterboxen usw., muss in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort kostenfrei und sicher gelagert werden können.
6.0.6. Untervermietung
Jede Form der Untervermietung oder sonstige Nutzungsüberlassung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der BLUEFISH EVENTS GmbH.
7.0 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
7.0.1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die vereinbarten Leistungen erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung aufgenommen werden. Die BLUEFISH EVENTS GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringen in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort ohne Abzug und frei von Bankspesen zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die BLUEFISH EVENTS GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
- a) 40 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
- b) 40 % der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
- c) 10 % der vereinbarten Vergütung ist bis 14 Tage vor der vertraglich vereinbarten
Veranstaltung durch Überweisung auf das Konto der BLUEFISH EVENTS GmbH.
Der Rechnungsbetrag ist in einer einzigen Zahlung zu entrichten. Diese Vorauszahlungen sind ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber erhält eine entsprechende Akonto-Rechnung.
- 10 % der vereinbarten Vergütung sind bei Erhalt der Endabrechnung zu leisten. Die Endabrechnung über den Restbetrag zzgl. aller weiteren, variablen Kosten, die ggf. nicht in der Kostenübersicht erfasst worden sind, wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt. Dieser Betrag wird zehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Leistungen die nicht im Angebot enthalten sind, werden nur gegen gesonderte Vergütung erbracht.
Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die BLUEFISH EVENTS GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank). Anfallende Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
Die BLUEFISH EVENTS GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in gesetzlicher Höhe ohne Einschränkungen wegen Nichterfüllung zu verlangen.
7.1 Zahlungsbedingungen (bei Mietsachen)
7.1.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr spätestens bei Herausgabe der Mietsache an die BLUEFISH EVENTS GmbH fällig. Alle unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonto fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung und ist nur zulässig nach vollständigem Ausgleich unserer älteren, fälligen Rechnungen einschließlich vereinbarter Abschlagszahlungsanforderungen.
7.1.2. Liegen zwischen Auftragserteilung und Veranstaltungszeitpunkt mehr als vier Monate, ist die BLUEFISH EVENTS GmbH berechtigt, Änderungen auftragsbezogener Kosten auch im Fall einer Pauschalpreisvereinbarung an den Auftraggeber weiter zu geben.
7.1.3. Die BLUEFISH EVENTS GmbH ist berechtigt, eine entsprechende Kaution, Vorkasse nach seiner Wahl oder Rechnung vom Auftraggeber zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
7.1.4. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge.
7.1.5. Bei Veranstaltungen wird stets die volle Bezahlung vor Veranstaltungsbeginn fällig. Bei Überlassung von Gegenständen muss der gesamte Betrag bei Abholung bezahlt werden oder bezahlt worden sein.
8.0 Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
8.0.1. Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen der BLUEFISH EVENTS GmbH bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr – auch im Namen des Auftraggebers – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der BLUEFISH EVENTS GmbH. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die BLUEFISH EVENTS GmbH oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Person vornehmen.
8.0.2. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der BLUEFISH EVENTS GmbH nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der BLUEFISH EVENTS GmbH zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der BLUEFISH EVENTS GmbH oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der BLUEFISH EVENTS GmbH, auch wenn sie dem Auftraggeber berechnet werden.
8.0.3. Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die BLUEFISH EVENTS GmbH ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die BLUEFISH EVENTS GmbH von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorauszahlungen zu leisten.
8.0.4. Die BLUEFISH EVENTS GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
9.0 Kündigung und Stornierung
9.0.1. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber, oder wenn der Auftraggeber trotz Fertigstellungserklärung die Leistungen der BLUEFISH EVENTS GmbH ohne wichtigen Grund nicht abnimmt oder der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, so wird die BLUEFISH EVENTS GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
9.0.2. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann die BLUEFISH EVENTS GmbH den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten direkten Leistungen sowie der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der BLUEFISH EVENTS GmbH vorbehalten.
9.0.3. Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der BLUEFISH EVENTS GmbH jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung:
- a) Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 30 % des vereinbarten Honorars
- b) Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss bis zu 5 Monaten vor dem
Veranstaltungstag = 50 % des vereinbarten Honorars - c) Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 4 Monate vor dem
Veranstaltungstag = 100 % des vereinbarten Honorars
Absage der Veranstaltung innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100 % zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
Übersteigen die bis zu den o.g. Zeitpunkten für uns angefallene Kosten die jeweiligen prozentualen Anteile, so sind die bis dahin tatsächlich entstandenen Kosten vom Auftraggeber in voller Höhe zu tragen.
Die Planung und Organisation sowie Gelände- / Location Miete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen.
Bei Vergabe von Aufträgen der BLUEFISH EVENTS GmbH an Dritte, gelten die Stornofristen der für den Auftraggeber gebuchten Dienstleister.
Diese Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der BLUEFISH EVENTS GmbH im Rahmen der Vermietung von Gegenständen. Hierfür gilt die Regelung in Ziff. 6.0.1.15.
9.0.4. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die 100% Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet.
9.0.5. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der BLUEFISH EVENTS GmbH maßgeblich.
9.0.6. Der Vertrag kann von der BLUEFISH EVENTS GmbH ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, insbesondere wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtert haben, wenn der Auftraggeber die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät, seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch die BLUEFISH EVENTS GmbH unmöglich macht.
9.0.7. Soweit der Auftrag aus Gründen gekündigt wird, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, ist er verpflichtet, das mit der BLUEFISH EVENTS GmbH vereinbarte Entgelt für den gesamten Auftrag zu zahlen, abzüglich der Aufwendungen, die die BLUEFISH EVENTS GmbH aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses ersparen.
10.0 Gewährleistung und Schadensersatz
10.0.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der BLUEFISH EVENTS GmbH bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der BLUEFISH EVENTS GmbH zugegangen sein. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der BLUEFISH EVENTS GmbH, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offen steht. Der Auftraggeber kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Auftraggeber nur Minderungsrechte zu.
10.0.2. Die BLUEFISH EVENTS GmbH kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
10.0.3. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder der BLUEFISH EVENTS GmbH die Feststellung der Mängel erschwert.
10.0. 4. Mängel an den Vertragsleistungen sind der BLUEFISH EVENTS GmbH unverzüglich anzuzeigen. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, dass sämtliche Mängel an den Vertragsleistungen in angemessener Zeit und in wirtschaftlich zumutbarer Art behoben werden. Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
11.0 Haftung
11.0.1. Der Lieferant oder die BLUEFISH EVENTS GmbH haften für den funktionstüchtigen Zustand der überlassenen Gegenstände nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
11.0.2. Eine Haftung des Lieferanten oder der BLUEFISH EVENTS GmbH bei verspäteter oder nicht erbrachter Leistung sowie für Sach – oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.0.3. Eine Haftung des Lieferanten oder der BLUEFISH EVENTS GmbH für Schäden bei Überschreitung zulässiger Lautstärken wird ausgeschlossen.
11.0.4. Eine Haftung für Folgeschäden, die sich aus einer technischen Leistungsstörung ergeben ist ebenso ausgeschlossen wie für Nichtfunktionieren der Vertragsgegenstände bei Kopplung mit Fremdequipment.
11.0.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgegenstände sind der BLUEFISH EVENTS GmbH unverzüglich anzuzeigen. Dem Lieferanten oder der BLUEFISH EVENTS GmbH ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Gegenständen zu beheben oder andere, gleichartige Gegenstände zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Auftraggeber die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
11.0.6. Störungen entbinden den Auftraggeber nicht von der Einhaltung der im Vertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung der vereinbarten Vergütung.
11.0.7. Hat der Auftraggeber den Vertragsgegenstand bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mängeln hieran ausgeschlossen. Wird die Sache auf Verlangen des Auftraggebers untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel, so hat der Auftraggeber der BLUEFISH EVENTS GmbH die hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
11.0.8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der BLUEFISH EVENTS GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Überlassung von Gegenständen gegen die BLUEFISH EVENTS GmbH erhoben werden. Der Freistellungsanspruch der BLUEFISH EVENTS GmbH gegen den Auftraggeber umfasst auch die Kosten, die der BLUEFISH EVENTS GmbH für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.
11.0.9. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Auftraggeber beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
11.0.10. Alle Haftungsbeschränkungen der BLUEFISH EVENTS GmbH E&M gelten auch gegenüber Dritten. Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen von BLUEFISH.EVENTS.
11.0.11. Für den Fall, dass die BLUEFISH EVENTS GmbH zur Kenntnis gebracht wird oder er eigene Kenntnis davon hat, dass durch das Aufstellen von Anlagen des Sub-Vermieters oder die BLUEFISH EVENTS GmbH, Personen oder Sachen, auch eigene Sachen des Vermieters oder der BLUEFISH EVENTS GmbH gefährdet sind, hat die BLUEFISH EVENTS GmbH das Recht, Anweisungen zur Vermeidung von Gefahren zu geben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf mögliche Gefahren auch gegenüber Dritten hinzuweisen. Unterlässt der Mieter diesen Hinweis, stellt er die BLUEFISH EVENTS GmbH aus allen sich ergebenen Schäden frei. Dieses gilt auch schon vor Abnahme der Anzeige.
11.0.12. Die BLUEFISH EVENTS GmbH haftet dem Auftraggeber nur dann auf Schadensersatz, wenn die BLUEFISH EVENTS GmbH oder unseren Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Übernahme einer Garantie durch die BLUEFISH EVENTS GmbH oder aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen diese Freizeichnung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich der Natur des uns erteilten Auftrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Inhaber, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11.0.13. Die BLUEFISH EVENTS GmbHhaftet für keine Sach- und Personenschäden (wie zum Beispiel Herzrhythmusstörungen, Tinnitus, Hörschäden, usw.) sowie für Verbrennungen an Scheinwerfern oder Nebelmaschinen jeglicher Art, die durch den Mietgegenstand bzw. durch deren Installation mittelbar oder unmittelbar verursacht werden bzw. auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Ebenso sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vom Auftraggeber zu treffen wenn Pyrotechnik zum Einsatz kommt.
11.0.14. Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die BLUEFISH EVENTS GmbH nur, wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Auftraggebers eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern die BLUEFISH EVENTS GmbH nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Auftraggeber kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von der BLUEFISH EVENTS GmbH gegenüber diesem verlangen.
11.0.15. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die BLUEFISH EVENTS GmbH nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit die BLUEFISH EVENTS GmbH nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
11.0.16. Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird.
11.0.17. Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-) Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
11.0.18. Soweit Schäden durch die BLUEFISH EVENTS GmbH nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, beschränkt sich die Haftung der BLUEFISH EVENTS GmbH der Höhe nach auf die Deckungssumme der betrieblichen Haftpflichtversicherung. Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der BLUEFISH EVENTS GmbH.
11.0.19. Für die Erfüllung der nach diesem Vertrag und sämtlicher Aufträge im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen haftet die BLUEFISH EVENTS GmbH mit Sorgfalt in den Grenzen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.0.20. Die BLUEFISH EVENTS GmbH haftet nicht und übernimmt keine Gewährleistung für Fremdleistungen, die nicht von ihr im vereinbarten Leistungsumfang eingebracht werden. Jeder Schaden ist im Einzelnen unverzüglich ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
11.0.21. Sofern die BLUEFISH EVENTS GmbH den Mangel nicht behebt oder eine Behebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder den Vertrag kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche bestehen im Übrigen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde oder es sich um die Verletzung von Kardinalpflicht handelt, bei denen die BLUEFISH EVENTS GmbH nur für den bei Vertragsschluss erkennbaren Schaden haftet.
11.0.22. Zwischen der BLUEFISH EVENTS GmbH, den Besuchern, den Eventdienstleistern (Catering, Technik usw.) des Events, sowie den Künstlern besteht keinerlei vertragliche Beziehung. Daher schließt die Agentur jegliche Haftung gegenüber diesen aus. Sollten solche Ansprüche dennoch geltend gemacht werden, verpflichtet sich der Auftraggeber hiermit unwiderruflich und bedingungslos zur Schadloshaltung bzw. dazu, die Agentur von allen Ansprüchen freizustellen. Ferner verpflichtet er sich, alle Kosten zu übernehmen, die dem Kooperationspartner aufgrund der Abwehr gegen Ansprüche dieser Art entstehen.
12.0 Datenschutz und Geheimhaltung
12.0.1. Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Der Auftraggeber stimmt der Speicherung relevanter Daten durch die BLUEFISH EVENTS GmbH zu. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
12.0.2. Geheimhaltung
12.0.2.1. Beide Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Über alle Angelegenheiten, die Inhalt dieses Vertrages sind, werden sie auch nach Beendigung dieses Vertrages Stillschweigen bewahren. Dies gilt insbesondere auch für Vertragsabschlüsse mit Eventdienstleistern, Sponsoren und Künstlergagen, die absolut vertraulich zu behandeln sind.
12.0.2.2. Die BLUEFISH EVENTS GmbH verpflichtet Dritte, die zur Erfüllung der Leistung beauftragt wurden, zur Wahrung der Geheimhaltung (siehe vorheriger Absatz).
12.0.3. Aufbewahrung von Unterlagen
Die BLUEFISH EVENTS GmbH bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (CD-ROM, USB-Sticks, usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Auftraggeber, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt die BLUEFISH EVENTS GmbH keine Haftung.
13.0 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht einschließlich des deutschen Kollissionsrechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
13.0.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der BLUEFISH EVENTS GmbH, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.0.2. Aufrechnung und Abtretung
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die Rechte des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der BLUEFISH EVENTS GmbH übertragbar.
14.0 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Regelungen oder eines darauf basierenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen oder des übrigen Vertrages nicht. Die Parteien werden eine unwirksame Regelung durch eine dem wirtschaftlichen und vertraglichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung möglichst nahe kommende zulässige Regelung ersetzen.